Aus Fehlern lässt sich oftmals mehr lernen als aus richtigen Antworten. Dies gilt auch für die Kleinkunst der Lebenslaufprosa. Schweizer Headhunter erläutern, was Sie in einem Lebenslauf NICHT sehen möchten. Einige der Kritikpunkte sind eher landestypisch, andere gelten allgemein.
1. Zu viel Eigenlob
In einem Lebenslauf sollten Kandidaten ihre Stärken gebührend beleuchten. Allerdings übertreiben es einige Bewerber damit. „Ich möchte nicht Lesen ‚Ich bin der Beste und Passendste‘ für die Stelle“, sagt Headhunter Stefan Bächer von Guggenbühl, Bächer, Niederer & Partner in Zürich. „Man sollte es mit dem Eigenlob nicht übertreiben und maßhalten. Zu viel Eigenlob kommt überhaupt nicht gut an.“
2. Negative Aussagen über einen Arbeitgeber
„Es kommt vor, dass sich Bewerber im Lebenslauf abfällig über aktuelle oder ehemalige Arbeitgeber äußern“, erläutert Headhunter Emanuel Kessler von kessler.vogler in Zürich. Davon sei dringend abzuraten. Offene Fragen würden ggf. im Vorstellungsgespräch angesprochen. Doch auch dort sollten sich Kandidaten vor negativen Äußerungen hüten.
3. Lücken
Personalvermittler und Arbeitgeber ärgern sich nicht nur über das, was in einem Lebenslauf steht, sondern auch über das, was in einem Lebenslauf ausgelassen wird. „Ich höre häufig von Kandidaten: Soll ich diese Station wirklich in meinen Lebenslauf aufnehmen? Ich war doch nur kurz dort und habe schon so viele Wechsel im Lebenslauf“, berichtet Kessler. Generell gehöre jede auch noch so kurze Station in den Lebenslauf. „Zürich ist überschaubar und schnell trifft man auf jemanden, den man von früher kennt“, warnt Kessler. Daher würden unzutreffende Angaben leichter erkannt als an größeren Finanzplätzen. Eine Unwahrheit im Lebenslauf komme immer schlecht an.
4. Wechselgründe
Headhunter Stephan Surber von Page Executive in Zürich rät davon ab, die Gründe für einen Arbeitgeberwechsel in den Lebenslauf aufzuführen. „Wenn Wechsel sehr häufig vorgekommen sind, dann kann man das im Anschreiben erläutern“, sagt Surber. „Ein Lebenslauf gibt eigentlich nur strukturiert die bisherigen beruflichen Erfahrungen, Qualifikationen, Sprachen und IT-Skills wieder.“
5. Referenzen
„Referenzen gehören nicht in einen Lebenslauf“, warnt Headhunterin Karin Signer von Signer Beratungen in Zürich weiter. Die Kontaktdaten von Referenz-Personen dürften erst weitergebeben werden, sobald es zu Vorstellungsgesprächen komme. „Und auch dann müssen die Personen vorab wissen, dass sie als Referenz genannt werden“, betont Signer. Ansonsten könne dies rasch zu Peinlichkeiten führen.
6. Zu lange Lebensläufe und irrelevante Angaben
Laut Headhunterin Katharina Wein von Oliver James Associates Schweiz müsse ein Lebenslauf – je nach Berufserfahrung – ein bis drei Seite umfassen. „Manche Lebensläufe sind so kurz, dass Sie fast wie ein Xing-Profil aussehen. Andererseits habe ich schon einen CV von 20 Seiten erhalten. Es kommt auf die gesunde Mitte an“, sagt Wein.
Viele Lebensläufe würden „Lückenfüller“ enthalten, die den CV künstlich aufblähen. „Es nutzt nichts zehn Sprachen anzugeben, wenn man darin nur Grundkenntnisse hat“, warnt Wein. Andere Kandidaten listen ihre Schulzeit an einer Grundschule auf. „Das ist einfach irrelevant“, betont Wein.
7. Politische und Religiöse Überzeugungen
„Politisches Engagement und religiöse Überzeugungen gehört nicht in den Lebenslauf Share on twitter“, warnt Kessler. Alles, was irrelevant für die Stelle ist, gehöre nicht in die Bewerbungsunterlagen. „Außerdem wissen Sie nie, wer der Empfänger ist.“ Deswegen solle man auch nicht zu viel vom Privatleben preisgeben. Ganz ähnlich sieht dies Signer: „Politische und religiöse Sachen sind immer schwierig.“
8. Falsche Hobbies
Auch so manches Hobby könne Kandidaten zum Nachteil ausgelegt werden. Daher rät Surber ab, Risikosportarten oder aber das immer wieder beliebte Weintrinken im Lebenslauf aufzuführen. Dadurch könne man zu risikofreudig oder sogar als weinselig erscheinen. Andere Hobbies wie Reisen, Lesen und Fitness würden so oft aufgelistet, dass sie kaum noch Aussagekraft besäßen.
9. Unprofessionelle Fotos
Bächer stört sich an der Mode, dem Lebenslauf ein Deckblatt mit einem opulenten Foto voranzustellen. Es genüge vollkommen, dass Foto in der oberen Ecke der ersten Seite des Lebenslaufes unterzubringen.
Fotos gehören in der Schweiz ebenso wie in Deutschland zu jeder Bewerbung – selbst wenn diese auf Englisch erfolgen sollte. Dabei hat das Zeitalter der Digitalfotografie längst auch die Bewerbungsunterlagen erreicht. Signer registriert immer wieder, dass Kandidaten private Schnappschüsse in ihrem Lebenslauf verwenden. Teilweise würden diese Fotos sogar die Kandidaten bei Freizeitbeschäftigungen zeigen. „Das geht nicht. Das Bild muss professionell von einem Fotografen erstellt sein“, betont Signer.
10. Zu English oder too Deutsch
Viele Lebensläufe werden heute auf Englisch versandt und können doch ihre deutschsprachige Herkunft nicht verleugnen. Surber kritisiert, dass manche Kandidaten einfach so etwas schreiben wie „Married with three children“, was sich niemals in einem echten englischen Lebenslauf finden würde. Bei englischen Lebensläufen rät Surber daher zu besonderer Sorgfalt.
Laut Wein verlangen die meisten Arbeitgeber in der Schweiz immer noch Lebensläufe mit Foto, Familienstand, Kindern, Alter, Nationalität und ggf. Aufenthaltsgenehmigung. Da dies in angelsächsischen Ländern aufgrund rigider Antidiskriminierungsgesetzte unüblich ist, verzichten darauf auch Bewerber in der Schweiz. Die Arbeitgeber würden dies aber immer noch verlangen, sagt Wein. „Ich höre immer wieder: ‚Wir wollen ja keinen Roboter einstellen, sondern Menschen.“