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GASTBEITRAG: Was deutsche, österreichische und Schweizer Banker in London im Falle eines Brexits unternehmen können

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Das Brexit-Referendum ist keine Woche entfernt. JP Morgan-Chef Jamie Dimon hat noch einmal Öl ins Feuer gegossen, indem er behauptete, dass sich Großbanken im Falle eines Brexits teilweise aus der City zurückziehen und Stellen anderswohin verlagern würden. Während die Buchmacher auf eine Ablehnung des Brexits setzen, sehen einige Umfragen die Brexit-Befürworter vorn. Sicher ist nur, dass das Ergebnis offen ist.

Klar ist auch, dass die Unterstützer eines Brexits stark auf eine Beschränkung der Immigration aus der EU abzielen. Daher stellt ein Brexit für die abertausenden von EU-Bürgern (und Schweizern), die in der City arbeiten, allen Grund zur Sorge dar. Die Neuverhandlungen der Handelsbeziehungen werden möglicherweise den freien Personenverkehr von EU-Bürgern ausklammern.

Doch was kommt auf EU-Bürger zu, die in der Londoner City arbeiten, falls das Brexit-Lager gewinnt? Die Brexit-Befürworter haben bereits angekündigt, die Personenfreizügigkeit rasch einzuschränken, auch wenn damit wahrscheinlich EU-Recht gebrochen wird. Dies scheint sich eher gegen die „Masseneinwanderung“ zu richten als gegen jene, die bereits hier sind. EU-Bürger, die seit mehr als fünf Jahren in der City gearbeitet und gelebt haben, haben nach EU-Recht automatisch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erwirkt. Und auch bei Leuten, die noch nicht über diesen Status verfügen, wäre es unwahrscheinlich – wenn auch nicht unmöglich, dass sie sich formell um Arbeitserlaubnisse bewerben müssten. Es gibt hier einfach so viele EU-Ausländer, dass das Innenministerium damit schlicht überfordert wäre.

Doch was können EU-Bürger unternehmen, um ihre Position im Falle eines Brexits zu schützen? Am wichtigsten ist, eine Bestätigung ihres EU-Status zu erhalten, gleich ob es sich um eine dauerhafte EU-Aufenthaltserlaubnis oder um legale Beschäftigung, Selbständigkeit oder selbstfinanzierten Aufenthalt mit einer privaten Krankenversicherung handelt. Obgleich wir nicht wissen, welches neue System für EU-Bürger eingeführt würde, dürfte mit einer solchen Bestätigung das Leben und der Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Vereinigten Königreiches leichter fallen und den hier Lebenden einen Vorteil vor den Neuankömmlingen verschaffen, für die womöglich strengere Auflagen gelten.

Für Leute, die länger als fünf Jahre in Großbritannien leben

Wer in Großbritannien seit fünf oder mehr Jahren lebt, sollte beim Innenministerium eine Bestätigung seiner dauerhaften EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss ein 85-seitiges Bewerbungsformular ausgefüllt werden, es kostet 65 Pfund und erfordert eine Menge Papierkram, der belegt, dass Sie hier kontinuierlich eingestellt gewesen sind, selbständig waren oder von ihrem eigenen Geld seit vollen fünf Jahren leben. Dabei will das Innenministerium alles sehen: Anstellungsverträge, Steuerbescheinigungen, Mietnebenkosten und Bankauszüge sowie Ein- und Ausreisen, welche belegen, dass Sie hier gelebt und gearbeitet haben.

Für Leute, die weniger als fünf Jahre in Großbritannien leben

Wer weniger als fünf Jahre in Großbritannien lebt, sollte ein „Registration Certificate“ beantragen. Nur sehr wenige EU-Bürger bewerben sich hierfür; es kann allerdings am selben Tag mit einem persönlichen Besuch beim Innenministerium erhalten werden. Auch diese EU-Bürger sollten ihr Leben und Arbeiten in Großbritannien dokumentieren können (Mietnebenkosten, Bankauszüge etc.) und eine private Krankenversicherung für die Zeiten haben, in denen sie nicht gearbeitet haben. Darüber hinaus sollten sie es vermeiden, mehr als sechs Monate im Jahr zu reisen, da dies langfristig ihre Chancen auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beeinträchtigen könnte.

Was können Betroffene unternehmen, wenn der Brexit scheitert

In den meisten Fällen dürfte der Status quo erhalten bleiben. Dennoch könnten kleinere Veränderungen bei Sozialleistungen für hier arbeitende EU-Bürger eingeführt werden und größere Einschränkungen beim Familiennachzug. Wer in der City arbeitet, sollte sich darum nicht allzu große Sorgen machen, da diese Leistungen für ihn zugänglich sind und er in den meisten Fällen die Anforderungen in Hinsicht auf Einkommen und Wohnung nach den britischen Lebens- und Ehepartner-Gesetzen erfüllt. Ob Großbritannien die Sprachtests für Ehepartner britischer Staatsbürger auf die Lebens- und Ehepartner von EU-Bürgern ausdehnt, bleibt abzuwarten.

Jeder, der eine Beratung zum Thema Einwanderung benötigt, sollte sich an seine Personalabteilung oder an einen Rechtsanwalt wenden.

Nick Rollason leitet das Thema Einwanderung bei der Kanzlei Kingsley Napley LLP


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