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Zehn Tipps für ein Schweizer Arbeitszeugnis

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„Arbeitszeugnisse spielen in der Schweiz eine sehr wichtige Rolle ähnlich wie in Deutschland“, beobachtet Headhunter Stefan Bächer von Guggenbühl, Bächer, Niederer & Partner in Zürich. Während sie in angelsächsischen Ländern oder Frankreich unbekannt oder sogar illegal sind, stellen sie in der Schweiz ein Muss dar.

Dies gilt sogar jenseits des Röstigrabens. Laut Headhunterin Céline Corletti von Michael Page in Genf verlangen Arbeitgeber von den Kandidaten nicht nur den Lebenslauf, sondern immer auch die Arbeitszeugnisse. „Bewerbungen ohne Arbeitszeugnisse werden oft nicht einmal berücksichtigt, sofern der Recruiter keine Überprüfung der Referenzen anbietet“, weiß Corletti. „Die HR-Mitarbeiter bringen große Erfahrung in der Analyse von Arbeitszeugnissen mit.“ Bei diesem Thema ist also Sorgfalt angebracht. Wir haben die zehn wichtigsten Punkte zusammengefasst, auf die Finanzprofis bei Arbeitszeugnissen achten sollten:

1. Trennungsgrund ist besonders wichtig

Wenn Headhunter Christian Fehr von kessler.vogler in Zürich ein Arbeitszeugnis in die Hände bekommt, dann gilt sein erster Blick dem Trennungsgrund. „Hat er selbst gekündigt oder wurde ihm gekündigt und wenn er selbst gekündigt hat, wird das bedauert oder nicht“, erläutert Fehr. Falls bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber „wirtschaftliche Gründe“ angeführt werden, dann spreche dies für einen Personalabbau, wie er bei vielen Finanzdienstleistern in der jüngsten Vergangenheit vorkam. „Wenn es also wirtschaftliche Gründe für eine Kündigung ausschlaggebend waren, dann sollte der Arbeitnehmer auch darauf achten, dass das im Arbeitszeugnis aufgenommen wird“, betont Fehr.

2. Wie der letzte Satz lauten sollte

„Der letzte Satz ist nicht alles entscheidend, aber sehr wichtig“, meint Bächer. Schön sei es, wenn der Weggang des Mitarbeiters „außerordentlich bedauert“ werde und er ihn „jederzeit wieder einstellen würde“.

Falls der Arbeitgeber nach einer Kündigung des Arbeitnehmers den Weggang nicht bedauere, dann sei die Kündigung meist gewollt, erläutert Fehr.

3. Die große Bedeutung der kleinen Worte

Für Bächer spielen die kleinen Worte eine große Rolle. Es mache schon einen Unterschied aus, ob jemand seine Aufgabe zur „vollen“, „vollsten“ oder „äußersten“ Zufriedenheit erfüllt habe. Wenn es sich um einen Sales-Mitarbeiter handelt, dann möchte Bächer lesen, dass der Kandidat seine Ziele „erreicht“ und möglichst sogar „übertroffen“ habe. Im Falle eines Portfolio Managers sollte es optimalerweise heißen, er habe seine Benchmark „outperformt“.

Fehr bestätigt die große Bedeutung der kleinen Schlüsselwörter. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. die Erwartungen „quantitativ und qualitativ“ übertroffen habe, dann sei das sehr positiv zu werten. Falls er indes die Erwartungen nur „quantitativ“ übertroffen habe, dann sei dies ein Hinweis auf qualitative Probleme.

4. Was zwischen den Zeilen steht

Laut Headhunterin Karin Signer von Signer Beratungen in Zürich erlernen Personalprofis mit wachsender Erfahrung zwischen den Zeilen zu lesen. „Interessant ist nicht nur, was in einem Arbeitszeugnis steht, sondern auch was nicht darin steht“, erläutert Signer. So wünscht sich die Expertin eine Formulierung, dass der Mitarbeiter einen freundlichen und tadellosen Umgang zu Kunden und Kollegen pflegte. Wenn dazu nichts im Arbeitszeugnis zu finden sei, dann werfe das Fragen auf.

5. Fragen Sie nach Zwischenzeugnissen

Bächer empfiehlt sich zumindest bei jedem Vorgesetztenwechsel ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Er berichtet von einem Fall, als ein Finanzprofi 15 Jahre bei einem Unternehmen beschäftigt war und sich dann beruflich verändern wollte. Nur sechs Monate zuvor hatte der Vorgesetzte gewechselt. Mit dem neuen kam er nicht gut zurecht und er stellte ihm ein schlechtes Zeugnis aus. „Dabei hatte er vierzehneinhalb Jahre einen guten Job gemacht. Er hatte aber nie ein Zwischenzeugnis verlangt und sich damit selbst in einen Erklärungsnotstand hineinmanövriert“, erzählt Bächer. „Mit einem Zwischenzeugnis schützt man sich auch selbst.“ Falls dann ein Schlusszeugnis schlecht ausfalle, erklärt ein sehr gutes Zwischenzeugnis vieles.”

Auch Corletti rät dringend, bei internen Beförderungen und Managementwechseln ein Zwischenzeugnis einzufordern. „Dann erregt das auch keinen Verdacht“, erläutert die Headhunterin. Denn selbst wenn sich ein Beschäftigter aus einer ungekündigten Stelle bewirbt, würden in der Schweiz Zwischenzeugnisse verlangt.

6. Der Gesamteindruck zählt

Fehr schaut sich generell sämtliche Arbeitszeugnisse an. In einem Berufsleben könnten durchaus auch zehn solcher Schriftstücke zusammenkommen. Diese Vorgehensweise erlaube zu ermessen, ob es sich bei einem schlechten Arbeitszeugnis lediglich um einen „Ausreißer“ handle. Auch die Noten aus Berufsausbildung und Studium seien relevant. „Am Ende zählt der Gesamteindruck“, betont Fehr.

Während die Schweizer Banken durchweg sehr professionell mit Arbeitszeugnissen umgingen, könne es bei „Exotenbanken“ schon vorkommen, dass die zuständigen Personen wenig Erfahrung im Verfassen von Zeugnissen mitbringen. „Die Arbeitszeugnisse kommen dann auch schon mal speziell daher“, erzählt Bächer schmunzelnd. „Die muss man sich dann auch speziell anschauen.“

7. Das Zeugnis sollte mindestens zweiseitig sein

Falls jemand längere Zeit im gleichen Unternehmen gearbeitet hat, dann sollte das Arbeitszeugnis mindestens zwei Seiten umfassen, sagt Fehr. Die tatsächliche Länge hänge auch von der Zeit ab, die ein Arbeitnehmer bei dem Unternehmen verbracht habe. Ein längeres Zeugnis wirke sich keinesfalls negativ aus.

8. Eine Arbeitsbestätigung ist das Mindeste

Falls jemand bereits in der Probezeit ein Unternehmen verlässt, erhält er oft kein Arbeitszeugnis oder zumindest kein gutes oder aussagekräftiges. In diesem Fall rät Signer Betroffenen, sich eine Arbeitsbestätigung ausstellen zu lassen, in der zumindest Beschäftigungsdaten und Funktion bestätigt werden. „Die Schweizer legen großen Wert auf eine lückenlose Geschichte“, betont Signer.

9. Beim Umgang mit Arbeitszeugnissen gilt besondere Vorsicht

Da negative Formulierungen in Arbeitszeugnissen schon aus rechtlichen Gründen tabu sind, schätzt so mancher Empfänger das Zeugnis falsch ein. „Auch ein schlechtes Arbeitszeugnis kann für das ungeschulte Auge gut aussehen“, warnt Fehr. Der Personalberater rät daher jedem Arbeitnehmer, das Zeugnis nach dem Empfang von Kollegen oder Freunden gegenlesen zu lassen. „Sie können auch den Arbeitgeber fragen, wie das gemeint ist“, sagt Fehr.

10. Alles Verhandlungssache

„Ein Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer keinen Stein in den Weg legen“, sagt Fehr weiter. Ein Unternehmen hege schlicht kein Interesse, einem Mitarbeiter ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen.

Bächer empfiehlt, bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nichts unversucht zu lassen, ein möglichst gutes Arbeitszeugnis zu erlangen. Wenn ein Arbeitnehmer sich fair verhalte und seinen Vorgesetzen frühzeitig von seinem Weggang informiere, dann falle es oft auch leichter ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten. „Auch beim Abgang sollte man guten Stil beweisen“, sagt Bächer.

Laut Corletti können Beschäftigte ihren Arbeitgeber um Korrekturen oder Ergänzungen bitten. „Es handelt sich um eine Verhandlungssituation ganz ähnlich wie Kündigungsverhandlungen.“


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