Eine der größten Schlachten zwischen Management und Mitarbeitern tobt um die Frage, ob Handys im Handelssaal erlaubt sind oder nicht. Denn einerseits stellen die privaten Handys aus Sicht der Compliance ein Desaster dar. Schließlich können Mitarbeiter sie nutzen, um sich mit Headhuntern zu unterhalten, Informationen auszutauschen, die nicht für die mitgeschnittenen offiziellen Telefonleitungen bestimmt sind, oder sich womöglich unangebrachte Videos anzuschauen.
Andererseits zählten die Angestellten der Finanzdienstleister zu den ersten, die sich auf Smartphones stürzten. Daher fällt es noch schwerer, ihnen das Smartphone wegzunehmen als bei einem gewöhnlichen Teenager.
Die britische Finanzaufsicht FCA schaut sich neben anderen Regulierungsbehörden das Problem an. Auch ohne kriminelle Absichten stellt es ein Leichtes dar, durch Nutzung der sozialen Medien die regulatorischen Vorgaben zu brechen. So gab es kürzlich einen Fall, als ein Angestellter auf seiner WhatsApp-Gruppe regelmäßig mit seinen Deals prahlte. Dabei hatte er unvermeidlich vertrauliche Kundendaten weitergegeben.
So wie es ausschaut, lässt sich dieses Risiko nur mit drakonischen Regeln zur Verwendung der sozialen Medien beheben. Immerhin wurden die meisten Banker angeheuert, weil sie von Natur aus gesellige Leute sind, womit sich ein bestimmtes Risiko kaum ausschließen lässt.
Die Politik des „Bring your own device“ stellt lediglich einen fragilen Waffenstillstand dar. Statt auf ein Unternehmens-Blackberry beschränkt zu sein, erhalten Sie Ihre beruflichen E-Mails auf Ihr privates iPhone. Allerdings muss dafür eine Sicherheitssoftware des Unternehmens installiert und einige der aus Compliance-Sicht problematischen Apps wie WhatsApp und Snapchat gelöscht werden.
Ob dies nachhaltig ist, bleibt zweifelhaft. Denn wenn ein Mitarbeiter sein eigenes Handy für Unternehmenszwecke nutzt, ist unklar, wie das mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung zusammengeht. Falls man die Regulierung wörtlich nimmt, würden sämtliche Kontakte des Angestellten unter persönliche Daten fallen, die von dem Unternehmen gespeichert werden. Dies würde alle damit verbundenen Kosten- und Compliance-Probleme nach sich ziehen. Da bis zu 40 Prozent der Mitarbeiter ihr privates Handy für Unternehmenszwecke nutzen, handelt es sich um ein ernstes Problem.
Nach der offiziellen Haltung der britischen Finanzaufsicht FCA, der sich die übrigen europäischen Regulierer anschließen dürften, ist „Bring your own device“ nicht länger zulässig. Wenn man sich also streng an die Buchstaben des Gesetzes hält, dann sind im Handelssaal nichts als Arbeitslaptop und Arbeitshandy zulässig.
Mach das Sinn? Nach den Erfahrungen mit mobilen Technologien im Banking wohl kaum. Zurück sind die Tage von Blackberrys und Unternehmenslaptops sowie der privaten Handys, die halb-geheim in der Handtasche oder in der Jackentasche verborgen sind. Zurück sind auch die Tage, in denen man sich darüber bei allmonatlichen Meetings eine Standpauke anhören musste, obgleich stillschweigend akzeptiert wurde, dass jemand nach dezentem Vibrieren in die Schreibtischschublade greift und einen plötzlichen Drang verspürt, eine Zigarette rauchen zu gehen – nur um herauszufinden, was tatsächlich abläuft.