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Ein Hoch auf die Zulage: Mit welchen Privilegien die EZB Mitarbeiter ködert

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Für die neue zentralisierte Bankenaufsicht der Eurozone muss die Europäische Zentralbank (EZB) bis zum November die Kleinigkeit von 1000 neuen Mitarbeitern anheuern. Doch lohnt es sich überhaupt für die Behörde zu arbeiten? So sucht die EZB vor allem nach Experten für Risikomanagement, Compliance und Regulierung, die aktuell auch von Geschäftsbanken händeringend gesucht werden. Diese verfügen indes über weitaus flexiblere Gehaltsstrukturen als jede Zentralbank.

Dagegen ordnet die EZB jeden Mitarbeiter in eine von 14 Gehaltsklassen mit einem Bruttojahresgehalt von 33.120 bis 195.624 Euro ein. Im Laufe der Dienstjahre steigt die Spanne auf 38.160 bis 246.552 Euro an. Das klingt für die verwöhnten Ohren der Mitarbeiter von privaten Geschäftsbanken zunächst einmal nicht allzu verlockend.

Doch Vorsicht: Im Wettbewerb um die besten Köpfe kann die EZB mit ganz besonderen Trümpfen punkten. So spielen Einkommenssteuer und Sozialabgaben nach deutschem Recht für die EZB-Mitarbeiter keine Rolle. Vielmehr unterliegen diese als Mitarbeiter einer EU-Einrichtung einem ganz eigenen Regelwerk, das gespickt mit Privilegien ist. Wir haben die lukrativsten Vorrechte zusammengefasst:

Besteuerung

Bereits in 1968 hat die EU die  Besteuerung ihres Personals geregelt. Demnach steigt der Steuersatz von 8 Prozent auf 45 Prozent sukzessive an. Dies sieht jedoch höher aus,  als es ist. Denn die Bemessungsgrundlage, von der die Steuern zu zahlen sind, scheint eher schmal auszufallen.

So führt die Verordnung 260/68 detailliert aus, welche Zulagen von der Besteuerung ausgenommen werden: Zulage für den Familienvorstand, Zulage für unterhaltsberechtigte Kindern, Erziehungszulage, Geburtenzulage, Leistungen für Berufskrankheit und Unfall sowie sämtliche Zulagen, die als Lastenausgleich gezahlt werden. Kurz, fast die gesamten Zulagen dürften als steuerfrei durchgehen und davon gibt es reichlich.

Nicht zu vergessen: „Unbeschadet des Artikels 5 werden von den nach den vorstehenden Bestimmungen errechneten Betrag 10 v. H. für Werbungskosten und persönliche Aufwendungen abgesetzt.“

Ausländer bekommen 16 Prozent extra

Falls Sie Deutscher sind oder schon lange im Land der Auto- und Currywurst-Erfinder leben, dann schauen sie leider in die Röhre, wie sich aus den Anstellungsbedingungen ergibt. Denn Ausländer, die für einen EZB-Job nach Frankfurt ziehen, erhalten einen Zuschlag auf das Grundgehalt von stattlichen 16 Prozent. „Der Zuschuss soll nicht geringer als 572 Euro pro Monat ausfallen“, präzisieren die Anstellungsbedingungen.

Selbstverständlich beteiligt sich die EZB auch großzügig an etwaigen Umzugskosten. So übernimmt die Zentralbank Reise- und Umzugskosten und ersetzt die Hälfte der Maklerkosten für eine neue Wohnung. Hinzu kommt ein Einrichtungszuschuss von ein bis zwei Monatsgehältern – je nachdem, ob Mitarbeiter mit Anhang umziehen oder nicht.

Haushaltsvorstand bekommt 5 Prozent extra

Die Beschäftigten, die als Familienvorstand durchgehen, haben Anspruch auf einen „Haushaltszuschuss“ von weiteren 5 Prozent des Bruttojahresgehalts. Darunter versteht die EZB verheiratete Mitarbeiter und Beschäftigte in einer sonstigen Lebenspartnerschaft – schließlich ist die EZB nicht homophob. Weiter gilt dies für verwitwete, geschiedene und getrennt lebende Mitarbeiter und für alle, die Kinder haben – also kurz, für fast alle Mitarbeiter.

Das EZB-Kindergeld

Die EZB hat auch ein Herz für den Nachwuchs. Für jedes Kind unter 26 Jahren lässt die EZB 325 Euro monatlich springen. Falls das Kind an einer ernsten Erkrankung leidet  oder behindert ist, wird diese Summe verdoppelt. Mit dem staatlichen Kindergelt wird dies übrigens nicht verrechnet. „Die oben genannten Zulagen sind zusätzlich zu allen anderen Zulagen, die aus anderen Quellen stammen”, wird präzisiert. Weiter übernimmt die EZB Schul- und Ausbildungskosten von bis zu 291 Euro monatlich. Für Vorschulkinder gewährt die Zentralbank 107 Euro.

Krankenversicherung

Natürlich sind die Mitarbeiter der EZB samt ihres familiären Anhangs  krankenversichert. „Die Mitarbeiter müssen ein Drittel der Kosten tragen“, heißt es lapidar. Immerhin weniger als die gut 50 Prozent, die für die deutsche Pflichtversicherung zu berappen sind.

Arbeitslosigkeit

Die EZB vergibt an neuangestellte Mitarbeiter normalerweise nur befristete Arbeitsverträge, die erst nach drei bis fünf Jahren in eine dauerhafte Beschäftigung umgewandelt werden können. Es besteht also die reale Gefahr, dass ein Mitarbeiter anschließend in die Arbeitslosigkeit abgleitet. Doch in diesem Fall sieht die EZB für die ersten sechs Monate eine Lohnfortzahlung von 60 Prozent des Basisgehaltes vor. 30 Prozent winken für die folgenden sechs Monate. Überdies kann die Lohnfortzahlung je nach Alter und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses noch über einige Monate länger erfolgen. Weiterhin können die Betroffenen von der EZB-Kranken- und Unfallversicherung profitieren. Auch die zum Teil üppigen Zuschläge wie z.B. für Kinder werden fortgezahlt.

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