Nachdem bereits am Wochenende eine Kritik der Finanzaufsicht BaFin an den Vergütungsstrukturen deutscher Banken durchgesickert war, legten die Aufseher am heutigen Montag (13. Januar) auch offiziell nach. „Wir sind mit keiner Bank vollständig zufrieden“, sagte Raimund Röseler, Chef der BaFin-Bankenaufsicht. „Keine war gut, vielen waren schlecht.“ In Schulnoten würden die 14 geprüften Institute sämtlich mit „befriedigend“ bis „ungenügend“ abschneiden.
So unterliegen die Mitarbeiter der Banken, die eine besondere Verantwortung für Risiko- und Erträge tragen, bestimmten gesetzlichen Vergütungsrestriktionen. Die Banken versuchen indes diese Vorgaben anscheinend dadurch zu umgehen, dass sie eine Vielzahl der Spitzenverdiener einfach nicht als Risikoträger deklarieren. So zählte die BaFin bei den 14 Instituten 87 Einkommensmillionäre, wovon aber nur 40 als Risikoträger benannt worden wären. „Für mich ist schleierhaft, dass einer 1 Mio. verdient und keinen wesentlichen Einfluss auf die Risikosituation der Bank hat“, betonte Röseler.
„Bei allen zwölf als ‚bedeutend‘ im Sinne der Instituts-Vergütungs-Verordnung eingestuften Instituten wurden Mängel bei der Identifizierung der Risikoträger festgestellt“, heißt es in einer Kurzstellungnahme der BaFin. Bei den verbleibenden als „nicht bedeutend“ eingestuften Banken sei die Qualität sogar „mangelhaft“.
Darüber hinaus ärgerten sich die Aufseher, dass auch fünf Jahre nach der Finanzkrise die Bonuskriterien sich immer noch unzureichend an den Risiken orientierten. „Falsche Anreize durch falsche Vergütungsstrukturen waren einer der wesentlichen Auslöser der Finanzkrise“, meinte Röseler.
Die Anfang Januar in Kraft getretene Deckelung der Boni für Banker mit Vergütungen über 500.000 Euro sei von den Banken ebenfalls kläglich umgesetzt worden. Die Deckelung der Boni bei 100 Prozent des jährlichen Festgehaltes würde nur von vier Banken eingehalten. Bei sieben Instituten läge das Verhältnis sogar bei bis zu 200 Prozent, wofür die Banken die Zustimmung ihrer Anteilseigner benötigen. Bleiben also drei Institute, die unzulässigerweise mehr als 200 Prozent Boni gewähren.
Weiter bemängelte die BaFin die Rückforderungsmechanismen bei den Bonuszahlungen; im Branchenjargon auch als Clawbacks bezeichnet. Demnach müssen die angesammelten Bonusansprüche gestrichen oder gekürzt werden, sobald bestimmte geschäftliche und individuelle Ziele verfehlt werden. „So haben Institute beispielsweise Kriterien bzw. Stellenwerte so definiert, dass die Anwendung eines Malus erst bei außerordentlichen Misserfolgen und schwerwiegenden, individuellen Verfehlungen überhaupt geprüft wurden“, heißt es in der Kurzstellungnahme. Auch die Bemessungszeiträume seien „unzulänglich“.
Ein Trost bleibt allerdings. Im Vergleich zu Großbritannien gibt es in Deutschland brancheweit nur sehr wenige Großverdiener mit Vergütungen jenseits der Millionengrenze.
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