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Englischer Brexit-Experte wird deutscher Staatsbürger

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Der Brexit bereitet internationalen Rechtsanwaltskanzleien ein Traumgeschäft. Dazu gehört beispielsweise das Umschreiben von englischen zu deutschen Arbeitsverträgen und andere rechtliche Komplikationen, die der Brexit für Banken und andere Finanzdienstleister nach sich zieht. Mit von der Partie ist die internationale „Law firm“ Linklaters, die u. a. auch in Frankfurt aktiv ist. Dort ist der Brite Matthew Devey für den Bereich des Arbeitsrechts (Employment Law) zuständig. Da ist es umso interessanter, dass Devey am heutigen Montag (12. November) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Seit dem Brexit-Referendum hat die Zahl der Einbürgerungsanträge von Briten steil zugenommen. Devey war bislang nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Der fließend Deutsch sprechende Jurist lebt seit langem in Deutschland. Schon während seines Jurastudiums an der University of Kent in Canterbury hat sich Devey auch mit deutschem Recht beschäftigt. 1999 folgte ein Master of Law (LL.M) der Uni Marburg. 2001 begann er seine Karriere bei Linklaters, wo er 2011 zum Partner avancierte. Der frisch eingebürgerte Deutsch-Brite verfügt über Anwaltszulassungen in England und Deutschland.


Falls Sie eine vertrauliche Nachricht, einen Aufreger oder einen Kommentar loswerden wollen, zögern Sie nicht! Schreiben Sie einfach an Florian Hamann. fhamann@efinancialcareers.com.

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