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Gefahr Whistleblowing: ZKB-Chef lässt zwei kritische Mitarbeiter vor die Tür setzen

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In der ansonsten beschaulichen Schweiz wird eines anscheinend ungern gesehen: Whistleblowing. Denn laut dem Zürcher Branchenblog „Inside Paradeplatz“ hat der Chef der Zürcher Kantonalbank (ZKB) Martin Scholl zwei Mitarbeiter vor die Tür setzen lassen, die sich in Kommentaren kritisch zu dem laufenden Umstrukturierungsprogramm „Simplex“ äußerten.

„Inside Paradeplatz“ zufolge habe Scholl seine IT-Mitarbeiter darauf angesetzt, die kritischen Mitarbeiter ausfindig zu machen. Hilfreich war ihm dabei anscheinend eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach sich die ZKB in unternehmensrelevanten Fällen über den Datenschutz hinwegsetzen kann.

Der eine Mitarbeiter sei direkt entlassen worden und dem anderen wurde nahegelegt, selbst zu kündigen. Nachdem dieser eine eigenständige Kündigung abgelehnt habe, sei auch er vor die Tür gesetzt worden, heißt es auf „Inside Paradeplatz“.

Stein des Anstoßes war offenbar der Artikel „Martin Scholl führt die ZKB, als ob’s seine Bude wäre“ vom 16. August. Der Artikel fasst Scholl und sein Umstrukturierungsprogramm „Simplex“ nicht gerade mit Samthandschuhen an. Bei „Simplex“ geht es um die Standardisierung, Automatisierung und Optimierung der Geschäftsabläufe. Dabei hat die ZKB auch einen kräftigen Personalabbau angekündigt. Dass so etwas in der Belegschaft für Unmut sorgt, verwundert kaum.

Laut dem Bericht habe „Simplex“ lediglich McKinsey ins Haus gespült und für horrende Spesen gesorgt. „Statt dass es zur erwarteten Groß-Reorganisation kam, hat der Berg eine Maus geboren“, heißt es in dem Artikel weiter. „Simplex“ sei reine Kosmetik.

Überdies hätten Vertrauensleute von Scholl eine Blitzkarriere gemacht.  „Hingegen machen Scholls langjährige Wegbegleiter schöne Sprünge. Ihre Nibelungentreue zahlt sich für sie persönlich aus. Entweder kriegen sie gut laufende Teams unter ihr Kommando, oder dann bleiben sie vor einer Beschneidung ihres Geschäftsbereiches und damit der eigenen Macht verschont. Management by Buddies – so führt Scholl die viertgrößte Schweizer Bank“, heißt es wörtlich.

Kein Wunder, dass Scholl über einen solchen Text wenig erfreut war. Welche Kommentare zu dem Artikel den besonderen Groll des ZKB-Chefs ernteten, bleibt vorerst offen. Die ZKB wollte zu dem Vorgang keinen Kommentar abgeben.

Auch nach dem deutschen Arbeitsrecht leben Whistleblower gefährlich. Denn laut Arbeitsrechtlern obliegt einem Arbeitnehmer eine Loyalitätspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Daher müssen Missstände in einem Unternehmen zunächst intern geäußert werden. Erst wenn dies nicht fruchtet oder falls die Vorfälle äußert gravierend sind, darf sich der Mitarbeiter an die Medien oder die Staatsanwaltschaft wenden. Ob die ZKB-Vorkommnisse dies nach deutschem Arbeitsrecht zuließen, erscheint zumindest zweifelhaft.

Unterdessen geht der Personalabbau bei der ZKB voran. Innerhalb eines Jahres verminderte sich die Mitarbeiterzahl per 30. Juni um rund 140 auf 4931 Beschäftigte, wie aus dem Halbjahresbericht hervorgeht.

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